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   LG Schwerin, 24.01.2008 - 3 O 412/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23453
LG Schwerin, 24.01.2008 - 3 O 412/07 (https://dejure.org/2008,23453)
LG Schwerin, Entscheidung vom 24.01.2008 - 3 O 412/07 (https://dejure.org/2008,23453)
LG Schwerin, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 3 O 412/07 (https://dejure.org/2008,23453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maklerlohnanspruch: Zahlungsanspruch bei fehlender persönlicher Kongruenz zwischen dem Maklerkunden und dem erwerbenden Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Provisionsanspuch des Maklers wenn Kunde und tatsächlicher Erwerber nicht identisch

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Courtage bei fehlender persönlicher Kongruenz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erwerb eines Maklerobjekts durch Dritten - trotzdem Provisionsanspruch?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Maklerprovision bei Kauf durch Eltern? (IMR 2008, 321)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06

    Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung

    Auszug aus LG Schwerin, 24.01.2008 - 3 O 412/07
    Die vorprozessualen Rechtsverfolgungskosten erhöhen den Streitwert nicht (vgl. BGH NJW 2007, 3289).
  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 57/06

    Anforderungen an das Provisionsverlangen eines Maklers

    Auszug aus LG Schwerin, 24.01.2008 - 3 O 412/07
    Damit gibt der Kaufinteressent grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er den in dem Provisionsbegehren liegenden Antrag auf Abschluss eines Maklervertrages annehmen will (Vgl. BGH NJW-RR 2007, 400, 401).
  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03

    Wirtschaftliche Identität des beabsichtigten und des tatsächlich abgeschlossenen

    Auszug aus LG Schwerin, 24.01.2008 - 3 O 412/07
    Das setzt nicht voraus, dass der Maklerkunde bewusst vorgeschoben wird (Vgl. BGH NJW-RR 2004, 851).
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